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59555 Lippstadt, Königsau 4

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02941 - 77128

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Aktuelles:

 Praxisurlaub:  11.05.26 bis 15.05.26
Vertretung:
Dr. Althof, Tel.: 4644.
Dres. med. Döhring/Hesse, Tel.: 21177.
Dres. med. Hegerfeld, Tel.: 6801.
Dr. Kuche, Tel.: 97630.
Dr. Röttgermann, Tel.: 02948 1660.
Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten (m/w/d)
Unsere Hausarztpraxis in Lippstadt sucht zum 01.08.2026 eine motivierte Auszubildende zur medizinischen Fachangestellten.
Du hast Lust auf Medizin, arbeitest gern mit Menschen?
Dann bewirb Dich jetzt für deine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten.
Schick uns deine Bewerbung per Post: BAG Königsau 4, 59555 Lippstadt.
Per Email: info@hausaerzte-Königsau.de

 Ab dem 29.04.2025 kann die elektronische Patientenakte (ePA ) genutzt werden.
Es werden, falls von Ihnen nicht widersprochen, Gesundheitsdaten (z.B Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Medikamtenpläne etc) gespeichert.
Die Befüllung erfolgt durch ihre Hausärztinnen .

Praxisablauf:

Ab dem 8.04.2023 ist eine Maskenpflicht in den Arztpraxen gesetzlich nicht mehr erforderlich.

Wir bitten Sie jedoch höflichst, bei jeglichen Infektsymptomen ( Fieber, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen etc. ), unsere Praxis nach vorausgeganger telefonischer Absprache und mit einer Maske zu betreten. Damit schützen Sie sich und andere.

Wir bieten in akuten Fällen ( z.B.: Fieber, Entlassung aus dem Krankenhaus, akute Schmerzen etc. ) zeitnahe Termine. Wir bemühen uns um eine gute Planung, trotzdem können Wartezeiten entstehen.

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich telefonisch während unserer Sprechzeiten.

Influenza/ Covid Impfungen:

Wir möchten Sie darüber informieren , daß wir ab Montag, den 09.10.2023, mit dem Impfen gegen Influenza und gegen Covid 19 beginnen werden.
Gemäß der aktuellen STIKO -Empfehlung wird bei Patienten über 60 Jahre und / oder Patienten mit schweren Vorerkrankungen ( Immunsupprimierten, Pflegepatienten und medizinisches Personal ) eine Auffrischung , unter Verwendung des angepassten Impfstoffes ( neue Omikron-Variante XBB.1.5 ), empfohlen.
Bei Patienten unter 60 Jahren, ohne schwere Vorerkrankungen, ist eine Auffrischungsimpfung nicht notwendig.
Die Influenza-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig, mit einer COVID-(Booster-) Impfung verabreicht werden.
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.