Ab dem 29.04.2025 kann die elektronische Patientenakte (ePA ) genutzt werden.
Es werden, falls von Ihnen nicht widersprochen, Gesundheitsdaten (z.B Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Medikamtenpläne etc) gespeichert.
Die Befüllung erfolgt durch ihre Hausärztinnen .
Ab dem 8.04.2023 ist eine Maskenpflicht in den Arztpraxen gesetzlich nicht mehr erforderlich.
Wir bitten Sie jedoch höflichst, bei jeglichen Infektsymptomen ( Fieber, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen etc. ), unsere Praxis nach vorausgeganger telefonischer Absprache und mit einer Maske zu betreten. Damit schützen Sie sich und andere.
Wir bieten in akuten Fällen ( z.B.: Fieber, Entlassung aus dem Krankenhaus, akute Schmerzen etc. ) zeitnahe Termine. Wir bemühen uns um eine gute Planung, trotzdem können Wartezeiten entstehen.
Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich telefonisch während unserer Sprechzeiten.
Wir möchten Sie darüber informieren , daß wir ab Montag, den 09.10.2023, mit dem Impfen gegen Influenza und gegen Covid 19 beginnen werden.
Gemäß der aktuellen STIKO -Empfehlung wird bei Patienten über 60 Jahre und / oder Patienten mit schweren Vorerkrankungen ( Immunsupprimierten, Pflegepatienten und medizinisches Personal ) eine Auffrischung , unter Verwendung des angepassten Impfstoffes ( neue Omikron-Variante XBB.1.5 ), empfohlen.
Bei Patienten unter 60 Jahren, ohne schwere Vorerkrankungen, ist eine Auffrischungsimpfung nicht notwendig.
Die Influenza-Impfung kann simultan, d.h. gleichzeitig, mit einer COVID-(Booster-) Impfung verabreicht werden.
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.